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FAQ

  • Sobald Du von Deiner Versicherung eine eVB-Nummer erhältst, ist diese drei Monate lang gültig.

  • Du als Versicherter musst in der Regel nicht die Gesellschaft darüber informieren, dass Du Dein Auto verkaufst, da das die Zulassungsstelle für Dich automatisch macht. Der Vertrag wird dann unabhängig von der Mindestlaufzeit vorzeitig aufgelöst und Du bekommst zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.

  • Die Fahrerschutzversicherung zahlt Dir gewisse Leistungen aus, solltest Du

  • Wenn Du Dein Auto abmeldest, weil Du es zum Beispiel verkaufen möchtest, bedarf es keiner Kündigung an den Versicherer. Nach der Abmeldung wird die Kfz-Versicherung automatisch von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert, was zur automatischen Kündigung der Versicherung führt. Wenn Du jedoch sicher gehen möchtest, kannst Du zusätzlich Deine Versicherung kontaktieren.